Bewegungspass

Erklärung zur Barrierefreiheit

Als Landeshauptstadt Stuttgart streben wir es an, unsere Webauftritte und mobilen Anwendungen im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes‐Behindertengleichstellungsgesetzes (L‐BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der RICHTLINIE (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite www.bewungspass-kinder.de

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist nach einer Überprüfung per Stichprobe vom 20. Januar 2026 teilweise mit § 10 Absatz 1 L‐BGG vereinbar. Einschränkungen sind unter 2. genannt.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Uns sind aktuell keine nicht barrierefreien Inhalte bekannt.

Durch die BITV 2.0 in § 3 und 4 ist geregelt, dass für bestimmte Seiteninhalte Leichte Sprache und Informationen in Gebärdensprache bereit zu stellen sind. Dies ist bisher noch nicht erfüllt und wird noch umgesetzt.

Ob es PDF-Dateien im Angebot gibt, die nach BITV 2.0 und PDF/UA-Standard nicht barrierefrei sind, wurde bisher nicht überprüft.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung wurde im 20. Januar 2026 erstellt.

Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen für diese Erklärung beruhet auf eine Überprüfung in Form von Stichproben im Rahmen einer Selbstbewertung. Die Barrierefreiheit der Webanwendung wurde zuletzt und erstmalig am 20. Januar 2026 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Sie weitere nicht barrierefreie Inhalte vorfinden, können Sie unter nachfolgender Adresse mit uns Kontakt aufnehmen:

Andi Mündörfer
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Sport und Bewegung
Kronprinzstraße 13
70173 Stuttgart

Telefon: +49 711 216-59816
Fax: +49 711 216-95-59816
E-Mail: postfach@stuttgart.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass Inhalte dieser Webseite nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‐BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else‐Josenhans‐Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 / 123 39375
E‐Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit‐bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich. Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L‐BGG wird hingewiesen.